SAN FRANCISCO, 2. November 2026 /PRNewswire/ -- Die folgende Erklärung wird im Zusammenhang mit dem VW-Ausschüttungsfonds veröffentlicht.

UNITED STATES SECURITIES AND

EXCHANGE COMMISSION,

Klägerin,

gegen 

MARKETING-, VERKAUFSPRAKTIK- UND 

PRODUKTHAFTUNGSTREITIGKEITEN BEZÜGLICH

VOLKSWAGENS „CLEAN DIESEL"

Beklagte.

MDL Nr. 2672 CRB (JSC)

und

U.S. SEC gegen Volkswagen AG,  

Nr. 3:19-cv-1391 CRB

VW-AUSSCHÜTTUNGSFONDS 

ZUSAMMENFASSENDE BEKANNTMACHUNG ZUM AUSSCHÜTTUNGSPLAN

Diese Bekanntmachung wurde von der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) genehmigt. 

Dies ist keine Werbung eines Anwalts.

Wer ist zur Teilnahme am Ausschüttungsfonds berechtigt?

Wenn Sie im Zeitraum vom 20. November 2014 bis zum 18. September 2015 (der „maßgebliche Zeitraum") 144A-Anleihen erworben oder auf andere Weise erhalten haben, die im Rahmen der Emissionen der Volkswagen Group of America Finance, LLC („VWGoAF") vom 20. November 2014 und/oder 22. Mai 2015 ausgegeben wurden (zusammen die „Wertpapiere"), und Ihnen aufgrund des in der Klageschrift behaupteten Fehlverhaltens Verluste entstanden sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Zahlung aus dem VW-Ausschüttungsfonds.

Die Beklagten zahlten insgesamt 48.750.000 US-Dollar in den Ausschüttungsfonds ein.

Die Verwaltung des Ausschüttungsfonds unterliegt dem von der Securities and Exchange Commission entwickelten und am 3. September 2026 vom U.S. District Court for the Northern District of California genehmigten Ausschüttungsplan. Eine Kopie des Ausschüttungsplans, der die Teilnahmeberechtigung sowie weitere Teilnahmebedingungen beschreibt, ist auf www.VWDistributionFund.com verfügbar.

Berechnung der Ausschüttungszahlungen

Der anerkannte Verlust jedes anspruchsberechtigten Antragstellers wird anhand der im Zuteilungsplan (Anlage A zum Ausschüttungsplan) dargelegten Berechnungen ermittelt. Ist der verfügbare Nettoausschüttungsfonds geringer als die Summe der anerkannten Verluste aller anspruchsberechtigten Antragsteller, so entspricht der Ausschüttungsbetrag jedes anspruchsberechtigten Antragstellers seinem „Pro-rata‑Anteil" am verfügbaren Nettoausschüttungsfonds. Sofern ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, kann ein anspruchsberechtigter Antragsteller den anerkannten Verlust abzüglich bereits erhaltener Entschädigungszahlungen zuzüglich angemessener Zinsen erhalten. Liegt der Ausschüttungsbetrag eines anspruchsberechtigten Antragstellers unter dem Mindestausschüttungsbetrag von 250,00 US-Dollar, gilt dieser Antragsteller als nicht zum Erhalt einer Ausschüttungszahlung berechtigt.

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Wenn Sie glauben, dass Sie ein anspruchsberechtigter Antragsteller sind und teilnehmen möchten, reichen Sie Ihr Antragsformular über das Online-Portal auf www.VWDistributionFund.com ein oder senden Sie ein ausgefülltes Antragsformular per Post, dessen Poststempel spätestens das Datum der Ausschlussfrist für die Einreichung von Ansprüchen tragen muss. Bei der Einreichung eines Antragsformulars müssen Sie auch geeignete Nachweise beifügen, die Ihre Transaktionen und Bestände an den Wertpapieren gemäß den Bestimmungen des Ausschüttungsplans bestätigen.

Ausschlussfrist für die Einreichung von Ansprüchen: 26. Februar 2027, 23:59 Uhr PT

Website:          www.VWDistributionFund.com

E-Mail:               Info@VWDistributionFund.com

Telefon:             1-888-830-4646

Adresse:         VW Distribution Fund

                         c/o KCC Class Action Services

                         Distribution Agent

                         P.O. Box 301170

                         Los Angeles, CA 90030-1170

Fragen?

Diese Bekanntmachung enthält lediglich zusammenfassende Informationen zum VW-Ausschüttungsfonds. Wir empfehlen Ihnen dringend, sämtliche Informationen und Unterlagen auf www.VWDistributionFund.com vollständig durchzulesen.

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