Laumann legt Novelle des PsychKG vor: Mehr Prävention, strengere Kontrollen

13.03.2026


Nordrhein-Westfalen zieht Konsequenzen aus mehreren Gewalttaten, an denen psychisch kranke Menschen beteiligt waren, und verschärft sein Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) präsentierte eine umfangreiche Novelle, die noch in diesem Jahr den Landtag passieren soll. Das Gesetz bildet die Grundlage sowohl für Unterstützungsangebote als auch für freiheitsentziehende Unterbringungen, wenn sich Betroffene selbst oder andere gefährden.

Zentraler Punkt der Reform ist eine erweiterte Eingriffsmöglichkeit der Justiz: Gerichte sollen die sofortige Unterbringung in Einzelfällen um bis zu 24 Stunden verlängern können, etwa bei ausgeprägten Erregungszuständen. Um vorzeitige Entlassungen zu vermeiden, sollen künftig ausschließlich Amtsgerichte über die Fortdauer der Unterbringung entscheiden dürfen. Bereits bei der Anordnung der Unterbringung können Beurlaubungen aus der Klinik gerichtliche ausgeschlossen oder nur unter Vorbehalt gestattet werden. Bislang konnten Kliniken eigenständig Beurlaubungen von bis zu zehn Tagen gewähren.

Gleichzeitig betont die Landesregierung den präventiven Ansatz. Laumann verweist darauf, dass viele psychisch erkrankte Menschen als nicht gefährlich gelten, wenn sie ihre Medikamente regelmäßig einnehmen. Die Novelle sieht deshalb ausdrücklich vor, dass diese Personen nicht dauerhaft untergebracht werden sollen, sofern eine kontinuierliche, von den Krankenhäusern beaufsichtigte Medikamenteneinnahme sichergestellt ist. Eine im Entwurf verankerte „Pause“ in der Unterbringung soll eine strukturierte Behandlung ermöglichen, ohne unnötig in Freiheitsrechte einzugreifen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Vernetzung der beteiligten Stellen. Der Informationsfluss zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten, Behörden und Unterbringungseinrichtungen soll deutlich verbessert werden, insbesondere bei Personen mit möglichem Gefährdungspotenzial. Kliniken werden verpflichtet, den sozialpsychiatrischen Diensten alle relevanten Informationen für die Nachsorge zu übermitteln. Die Reform reagiert damit auch auf Forderungen von Innen- und Gesundheitsministerkonferenzen, nach Vorfällen wie den Anschlägen von Magdeburg und Aschaffenburg die landesrechtlichen Grundlagen zur Behandlung psychisch Kranker auf den Prüfstand zu stellen.

Tecan startet Transformationsprogramm «Rewired» nach Milliarden-Ziel trotz Verlust
Die Tecan Group hat ein schwaches Geschäftsjahr 2025...
UBS macht Bayer zum Kauf: Rechtsrisiken sinken, Pharmageschäft überrascht positiv
Die Schweizer Großbank UBS setzt bei Bayer wieder auf...
Überkapazität an Bord: Swiss will mit Geldanreizen Crewbestand senken
Swiss versucht, einen Personalüberhang beim...
Machtwechsel bei Idorsia: Gründer Clozel übernimmt erneut das Ruder
Beim Basler Biotech-Unternehmen Idorsia kommt es zu...