Glarner Kantonalbank bündelt finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen in neuen Berichten

24.03.2026


Die Glarner Kantonalbank (GLKB) hat ihren Geschäftsbericht sowie den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 publiziert. Die Unterlagen, die sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Aspekte des vergangenen Jahres abdecken, stehen ab sofort online zur Verfügung. Mit der gleichzeitigen Veröffentlichung der beiden Berichte unterstreicht die Regionalbank ihren Anspruch auf erhöhte Transparenz gegenüber Kapitalmarkt, Kundschaft und weiteren Anspruchsgruppen.

Der Geschäftsbericht 2025 umfasst neben dem Aktionärsbrief den Lage- und Finanzbericht sowie eine ausführliche Darstellung der Unternehmensführung. Leserinnen und Leser erhalten Einblick in die Geschäftstätigkeit, die strategische Ausrichtung und die wichtigsten Kennzahlen der Bank. Der Bericht liefert zudem Informationen zu Mitarbeitenden und zur unternehmerischen Verantwortung. Zusammen mit dem Offenlegungsbericht kann das Dokument über die Website glkb.ch/geschaeftsbericht heruntergeladen werden.

Parallel dazu legt die GLKB ihren Nachhaltigkeitsbericht 2025 vor, der auf den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) basiert. Der Bericht beschreibt das Nachhaltigkeitsmanagement der Bank und deren Bemühungen in diesem Bereich. Im Fokus stehen dabei die Offenlegung von Zielen, Massnahmen und Strukturen im Nachhaltigkeitskontext. Der Bericht ist unter glkb.ch/nachhaltigkeitsbericht verfügbar und ergänzt die finanzielle Berichterstattung um ökologische und soziale Dimensionen.

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 24. April 2026, den im Geschäftsbericht enthaltenen Lagebericht und die Jahresrechnung sowie den Nachhaltigkeitsbericht zu genehmigen. Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre erhalten zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung den Aktionärsbrief zugestellt, in dem auf die beiden publizierten Berichte verwiesen wird. Damit schafft die Bank die formelle Grundlage, um finanzielle Performance und Nachhaltigkeitsaktivitäten gemeinsam zur Beschlussfassung vorzulegen.